Muster Inkasso Mahnung: Eine Inkasso-Mahnung ist die Aufforderung eines Inkassounternehmens, eine angebliche Forderung zu begleichen. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Inkassounternehmen arbeiten im Auftrag des Gläubigers und dürfen keine überhöhten Kosten verlangen. Sie haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.
Was ist eine Inkasso-Mahnung?
Eine Inkasso-Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, das im Namen eines Gläubigers handelt. Sie enthält:
- Gläubiger: Das Unternehmen, das die Forderung geltend macht
- Forderungsbetrag: Hauptforderung plus Inkassokosten
- Forderungsgrund: Rechnung, Vertrag, Kauf
- Zahlungsfrist: Meist kurz (7-14 Tage)
- Drohung: Rechtsverfolgung, SCHUFA-Eintrag
Rechtsgrundlagen
- § 286 BGB: Verzug des Schuldners
- § 280 Abs. 1, 2 BGB: Schadensersatz bei Verzug
- § 10 RDG: Zulässigkeit von Inkasso-Dienstleistungen
- § 4 RDG: Erlaubnis als Rechtsdienstleister
- § 398 BGB: Aufrechnung
- § 195 BGB: Verjährung (3 Jahre)
- § 288 BGB: Verzugszinsen (5 bzw. 8 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
Welche Kosten darf das Inkassounternehmen verlangen?
Die Inkassokosten müssen angemessen sein und dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht überschreiten. Relevant ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) analog:
- Hauptforderung: Der ursprüngliche Rechnungsbetrag
- Inkassokosten: Meist 1,3-1,5 Geschäftsgebühr nach § 13 RVG, maximal jedoch der Betrag, der bei anwaltlicher Mahnung entstehen würde
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern (§ 288 BGB)
- Keine überhöhten Pauschalen: Pauschalen von 50 € oder mehr sind oft unzulässig
Schritt-für-Schritt: Inkasso-Mahnung prüfen
Schritt 1: Forderung prüfen
Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist:
- Gläubiger: Kennen Sie den Gläubiger? Haben Sie eine Geschäftsbeziehung?
- Forderungsgrund: Rechnung, Vertrag, Kauf? Liegt ein Fehler vor?
- Betrag: Stimmt der Hauptbetrag? Sind die Inkassokosten angemessen?
- Verjährung: Ist die Forderung verjährt? (3 Jahre ab Schluss des Jahres, § 195 BGB)
Schritt 2: Kosten prüfen
Prüfen Sie, ob die Inkassokosten zulässig sind:
- Entspricht die Gebühr dem RVG-Rahmen (meist 1,3 Geschäftsgebühr)?
- Sind die Verzugszinsen korrekt berechnet? (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- Gibt es unzulässige Pauschalen (z. B. 50 € Mahngebühr)?
- Ist die Auslagenpauschale (meist 20 €) berechtigt?
Schritt 3: Reaktion wählen
Je nach Prüfungsergebnis haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Forderung anerkennen: Zahlen Sie den berechtigten Betrag (nur Hauptforderung + angemessene Kosten)
- Forderung bestreiten: Schreiben Sie an das Inkassounternehmen und bestreiten Sie die Forderung
- Aufrechnung: Wenn Sie eine Gegenforderung haben (§ 389 BGB)
- Einrede der Verjährung: Wenn die Forderung verjährt ist (§ 214 BGB)
Schritt 4: Schriftliche Antwort
Formulieren Sie eine schriftliche Antwort an das Inkassounternehmen:
Betreff: Ihre Mahnung vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestreite ich die geltend gemachte Forderung mit Nichtwissen / in voller Höhe. [konkrete Begründung, z. B. "die zugrunde liegende Rechnung ist unbekannt" oder "die Forderung ist verjährt nach § 214 BGB"].
Ich fordere Sie auf, weitere unberechtigte Forderungen einzustellen und einen eventuellen SCHUFA-Eintrag zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wann ist eine Inkasso-Mahnung unberechtigt?
Eine Inkasso-Mahnung ist unberechtigt, wenn:
- Keine Forderung besteht: Sie haben keine Geschäftsbeziehung oder die Rechnung wurde bereits bezahlt
- Verjährung: Die Forderung ist nach 3 Jahren verjährt (§ 195 BGB)
- Unangemessene Kosten: Die Inkassokosten übersteigen den RVG-Rahmen
- Fehlerhafte Abtretung: Die Forderung wurde nicht wirksam an das Inkassounternehmen abgetreten
- Fehlende Erlaubnis: Das Inkassounternehmen hat keine RDG-Erlaubnis (§ 10 RDG)
SCHUFA-Eintrag und rechtliche Schritte
Viele Inkassounternehmen drohen mit einem SCHUFA-Eintrag. Das ist nur zulässig, wenn:
- Die Forderung bestandskräftig festgestellt wurde (z. B. durch Urteil)
- Sie die Forderung anerkannt haben
- Die Forderung nicht bestritten wurde
Wenn Sie die Forderung bestreiten, ist ein SCHUFA-Eintrag unzulässig. Sie können sich an die SCHUFA wenden und eine Löschung verlangen (§ 35 BDSG).
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich auf eine Inkasso-Mahnung reagieren?
Ja, Sie sollten reagieren. Ignorieren kann zu gerichtlichen Schritten (Mahnbescheid, Klage) führen. Wenn Sie die Forderung bestreiten, tun Sie dies schriftlich und heben Sie eine Kopie auf.
Darf das Inkassounternehmen höhere Kosten als den RVG-Rahmen verlangen?
Nein. Die Inkassokosten müssen angemessen sein und dürfen den Rahmen des RVG nicht überschreiten. Überhöhte Pauschalen (z. B. 50 € Mahngebühr) sind oft unzulässig und können zurückgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich die Forderung bestreite?
Das Inkassounternehmen muss die Forderung dann gerichtlich geltend machen. Es kann einen Mahnbescheid (§ 688 ZPO) beantragen oder Klage erheben. Gegen einen Mahnbescheid können Sie Widerspruch einlegen (§ 692 ZPO).
Kann ich die Forderung verjähren lassen?
Ja. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Schluss des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde (§ 195 BGB). Bei Verjährung können Sie die Einrede der Verjährung erheben (§ 214 BGB).
Darf ein SCHUFA-Eintrag erfolgen, wenn ich bestreite?
Nein. Wenn Sie die Forderung bestreiten, ist ein SCHUFA-Eintrag unzulässig. Sie können eine Löschung verlangen (§ 35 BDSG) und ggf. Schadensersatz wegen unberechtigten Eintrags fordern.
Muster Inkasso Mahnung: Fazit
Eine Inkasso-Mahnung ist nicht gleichbedeutend mit einer berechtigten Forderung. Prüfen Sie Forderung und Kosten, reagieren Sie schriftlich und wehren Sie sich gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen. Unser Assistentssystem hilft Ihnen, Ihre Inkasso-Mahnung schnell und rechtssicher zu analysieren.